Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.1987 - 6 P 30.84   

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BVerwG, 03.03.1987 - 6 P 30.84 (https://dejure.org/1987,1385)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1987 - 6 P 30.84 (https://dejure.org/1987,1385)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1987 - 6 P 30.84 (https://dejure.org/1987,1385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Angabe der Gründe zur Verweigerung einer Zustimmung - Besetzung eines freien Dienstpostens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 1987, 375
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 P 4.83

    Mitbestimmungsspielraum - Personelle Maßnahmen - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 6 P 30.84
    Zu dieser Anforderung an die Wirksamkeit der Zustimmungsverweigerung hat der Senat in dem Beschluß vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 - (BVerwGE 74, 273 = Buchholz 238.3 A § 77 BPersVG Nr. 6 = DVBl. 1986, 952 = DÖV 1986, 971 = ZBR 1987, 28 = PersR 1986, 197) folgendes ausgeführt:.

    Diesen Anforderungen genügt, wie der Senat in dem Beschluß vom 20. Juni 1986 (a.a.O.) weiter ausgeführt hat, eine auf § 77 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG gestützte Zustimmungsverweigerung nicht, wenn der Personalrat lediglich sein eigenes Werturteil über die Eignung des ausgewählten Bewerbers und der Mitbewerber an die Stelle der Beurteilung des Dienststellenleiters setzt.

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch unter Berücksichtigung der im Schrifttum dagegen erhobenen Einwendungen (vgl. Ilbertz, ZBR 1987, 9, sowie Dannhäuser, PersV 1987, 66; zustimmend Widmaier, RiA 1987, 10) fest.

  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 P 31.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Zustimmungsverweigerung - Gründe

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 6 P 30.84
    Diese Grundsätze hat der erkennende Senat neuerdings entsprechend auf die Zustimmungsverweigerung in Mitbestimmungsangelegenheiten angewendet, für die das Bundespersonalvertretungsgesetz nicht ausdrücklich die Verweigerungsgründe festlegt (vgl. Beschlüsse vom 4. April 1985 - BVerwG 6 P 37.82 - und vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 -).

    Ein derartiges Verhalten der Personalvertretung aber wird vom Recht nicht geschützt; es ist vielmehr mißbräuchlich und löst deswegen keine Rechtsfolgen aus (vgl. Beschluß vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 -).".

  • BVerwG, 27.07.1979 - 6 P 38.78
    Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 6 P 30.84
    Davon abgesehen habe der Verwaltungsgerichtshof die in dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 38.78 - (ZBR 1980, 355) enthaltene Abgrenzungsformel zur Unterscheidung zwischen beachtlichen und unbeachtlichen Zustimmungsverweigerungen falsch angewandt.

    "Wie der erkennende Senat zunächst zu dem Katalog der eine Versagung der Zustimmung rechtfertigenden Gründe in § 77 Abs. 2 BPersVG entschieden hat (Beschluß vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 38.78 - ), muß sich der Personalrat bei der Verweigerung der Zustimmung darüber aussprechen, welcher dieser Versagungsgründe nach seiner Auffassung gegeben ist.

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 6 P 30.84
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 61, 325 [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 44/79] mit Nachweisen) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) ist anerkannt, daß den Einstellungsbehörden von Verfassungs wegen (Art. 33 Abs. 2 GG) ein weiter Ermessens- und Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, der gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar ist und in den die Personalvertretung mit ihren Einwendungen aus § 77 Abs. 2 BPersVG nicht eindringen kann.
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 6 P 30.84
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 61, 325 [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 44/79] mit Nachweisen) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) ist anerkannt, daß den Einstellungsbehörden von Verfassungs wegen (Art. 33 Abs. 2 GG) ein weiter Ermessens- und Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, der gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar ist und in den die Personalvertretung mit ihren Einwendungen aus § 77 Abs. 2 BPersVG nicht eindringen kann.
  • BVerwG, 04.04.1985 - 6 P 37.82

    Rechtsschutzbedürfnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 6 P 30.84
    Diese Grundsätze hat der erkennende Senat neuerdings entsprechend auf die Zustimmungsverweigerung in Mitbestimmungsangelegenheiten angewendet, für die das Bundespersonalvertretungsgesetz nicht ausdrücklich die Verweigerungsgründe festlegt (vgl. Beschlüsse vom 4. April 1985 - BVerwG 6 P 37.82 - und vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 -).
  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 6 P 30.84
    Dies steht durchaus mit dem Grundsatz der gleichberechtigten Partnerschaft von Dienststellenleiter und Personalvertretung in Mitbestimmungsangelegenheiten (vgl. Beschluß vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 - <BVerwGE 74, 100, 106> [BVerwG 12.03.1986 - 6 P 5/85]) in Einklang, weil die Personalvertretung in den Personalangelegenheiten nach § 75 Abs. 1 und § 76 Abs. 1 BPersVG die Zustimmung von vornherein nur unter den in § 77 Abs. 2 BPersVG abschließend aufgeführten Gründen verweigern darf.
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 6 P 30.84
    Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 (Rd.A. 1985, 319 ) beigetreten.
  • BVerwG, 26.08.1987 - 6 P 11.86

    Personalvertretung - Dienststellenleiter - Mitbestimmungsverfahren

    Die auf diese Erwägungen gestützte Zustimmungsverweigerung genügt den Anforderungen des § 77 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 74, 273; Beschluß vom 3. März 1987 - BVerwG 6 P 30.84 -) nicht, weil sich hinter den vom Antragsteller angeführten rechtlichen Argumenten in Wirklichkeit eine Einschätzung der Eignung und Befähigung der Bewerber verbirgt, die sich von derjenigen des Beteiligten zu 1) unterscheidet.

    Hiervon ausgehend hätte der Beteiligte zu 1) nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 3. März 1987 - BVerwG 6 P 30.84 - mit weiteren Nachweisen) über die Zustimmungsverweigerung hinweggehen dürfen, ohne die Einigungsstelle anzurufen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2015 - 62 PV 12.14

    Rechte der Personalvertretung eines Jobcenters bei Bestenausleseentscheidungen

    Es müssen sich aus der Begründung jedenfalls der dafür maßgebende rechtliche Gesichtspunkt und die tatsächlichen Umstände ergeben, aus denen die Rüge abgeleitet wird (BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 1987 - 6 P 30.84 - juris Rn. 24 und vom 17. August 1998 - 6 PB 4.98 - juris Rn. 5).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung lässt sich von der Erwägung leiten, dass der Personalrat nicht lediglich sein eigenes Werturteil an die Stelle der Entscheidung des Dienststellenleiters setzen dürfen solle (BVerwG, Beschluss vom 3. März 1987 - 6 P 30.84 - juris Rn. 22).

  • OVG Saarland, 14.03.2014 - 5 A 431/13

    Verweigerung der Zustimmung zu einer Personalmaßnahme

    zu den Anforderungen an die Begründung einer Zustimmungsverweigerung z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 3.3.1987 - 6 P 30/84 -, vom 10.8.1987 - 6 P 22/84 -, vom 7.12.1994 - 6 P 35/92 - und vom 17.8.1998 - 6 PB 4/98 -, sämtlich zitiert nach juris; OVG Münster, Beschluss vom 25.8.2011 - 16 A 783/10.PVB - zitiert nach juris, und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.1992 - 5 W 5/91 -, veröffentlicht bei juris; Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 12. Auflage 2012, § 77 Rdnr. 14; Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 4. Auflage 2012, § 69 Rdnr. 48 f., § 77 Rdnr. 28 ff.

    BVerwG, Beschluss vom 3.3.1987 - 6 P 30/84 - zitiert nach juris Rdnr. 22.

  • BVerwG, 04.06.1993 - 6 P 31.91

    Personalvertretungsrecht - Personalrat - Umsetzung -

    Zwar obliegt nach der Rechtsprechung zu § 77 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 BPersVG die Beurteilung der Beschäftigten nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung allein dem Dienststellenleiter, weil den Einstellungsbehörden von Verfassungs wegen ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum eingeräumt ist, in den die Personalvertretung mit ihren Einwendungen nicht eindringen kann (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 - BVerwGE 74, 273 ; Beschluß vom 3. März 1987 - BVerwG 6 P 30.84 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 8; Beschluß vom 27. März 1990 - BVerwG 6 P 34.87 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 10; Beschluß vom 23. September 1992 - BVerwG 6 P 24.91 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 12).
  • BVerwG, 26.08.1987 - 6 P 15.86

    Unwirksamkeit eines Beschlusses - Mitbestimmungsrecht des Personalrates

    Die auf diese Erwägungen gestützte Zustimmungsverweigerung genügt den Anforderungen des § 77 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 74, 273; Beschluß vom 3. März 1987 - BVerwG 6 P 30.84 -) nicht, weil sich hinter den vom Antragsteller angeführten rechtlichen Argumenten in Wirklichkeit eine Einschätzung der Eignung und Befähigung beider Bewerber verbirgt, die sich von derjenigen des Beteiligten zu 1) unterscheidet.

    Hiervon ausgehend hätte der Beteiligte zu 1) nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 3. März 1987 - BVerwG 6 P 30.84 - mit weiteren Nachweisen) über die Zustimmungsverweigerung hinweggehen dürfen, ohne die Einigungsstelle anzurufen.

  • VGH Hessen, 18.03.1993 - HPV TL 2698/90

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Einstellung: Begründung der

    Die Mitbestimmung gem. § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a HPVG bezieht sich allein auf die Eingliederung der zur Einstellung vorgesehenen Person, auf die von ihr auszuführende Tätigkeit und auf die mit der Übertragung dieser Tätigkeit verbundene tarifrechtliche Bewertung (BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 1983 - 6 P 32.80 -, BVerwGE 68, 30, und vom 3. März 1987 - 6 P 30.84 -, ZBR 1987, 250).

    Das gilt nicht nur für die Einstellung von Beamten, sondern auch für alle sonstigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes, weil Art. 33 Abs. 2 GG insoweit keine Differenzierung vornimmt (BVerwG, Beschluß vom 3. März 1987, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 08.07.1993 - HPV TL 1641/91

    Anforderungen an die Begründung des Personalrats für eine

    Die Mitbestimmung gem. § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a HPVG bezieht sich allein auf die Eingliederung der zur Einstellung vorgesehenen Person, auf die von ihr auszuführende Tätigkeit und auf die mit der Übertragung dieser Tätigkeit verbundene tarifrechtliche Bewertung (BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 1983 - 6 P 32.80 -, BVerwGE 68, 30, und vom 3. März 1987 - 6 P 30.84 -, ZBR 1987, 250).

    Das gilt nicht nur für die Einstellung von Beamten, sondern auch für alle sonstigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes, weil Art. 33 Abs. 2 GG insoweit keine Differenzierung vornimmt (BVerwG, Beschluß vom 3. März 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.06.1993 - 6 P 32.91

    Anforderungen an die Begründung der Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei

    Zwar obliegt nach der Rechtsprechung zu § 77 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 BPersVG die Beurteilung der Beschäftigten nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung allein dem Dienststellenleiter, weil den Einstellungsbehörden von Verfassungs wegen ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum eingeräumt ist, in den die Personalvertretung mit ihren Einwendungen nicht eindringen kann (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 - BVerwGE 74, 273 [BVerwG 20.06.1986 - 6 P 4/83] ; Beschluß vom 3. März 1987 - BVerwG 6 P 30.84 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 8;Beschluß vom 27. März 1990 - BVerwG 6 P 34.87 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 10; Beschluß vom 23. September 1992 - BVerwG 6 P 24.91 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 12).
  • BVerwG, 04.06.1993 - 6 P 33.91

    Personalvertretung - Zustimmungsverweigerung - Versetzung - Abordnung - Umsetzung

    Zwar obliegt nach der Rechtsprechung zu § 77 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 BPersVG die Beurteilung der Beschäftigten nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung allein dem Dienststellenleiter, weil den Einstellungsbehörden von Verfassungs wegen ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum eingeräumt ist, in den die Personalvertretung mit ihren Einwendungen nicht eindringen kann (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 - BVerwGE 74, 273 ; Beschluß vom 3. März 1987 - BVerwG 6 P 30.84 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 8; Beschluß vom 27. März 1990 - BVerwG 6 P 34.87 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 10; Beschluß vom 23. September 1992 - BVerwG 6 P 24.91 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 12).
  • OVG Bremen, 28.04.1992 - PV-B 9/91

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts durch Abbruch des Beteiligungsverfahrens

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  • VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 796/91

    Zustimmung des Personalrates zu einer Einstellung - Begründung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 5 A 10328/11

    Beachtlichkeit von Einwänden des Personalrats; Einstellung

  • VGH Bayern, 05.06.1991 - 18 P 91.01003
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.1991 - 2 B 10005/91

    Richterernennung; Beteiligung des Präsidialrats; Mitwirkungsrecht; Einstweilige

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1990 - 15 S 1026/90

    Unbeachtlichkeit einer durch den Personalrat erklärten Zustimmungsverweigerung,

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1988 - 17 B 14/87

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Zustimmung zu einer Versetzung; Verletzung

  • OVG Saarland, 29.09.1992 - 5 W 5/91

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung der Personalvertretung für die

  • VG Saarlouis, 11.09.2013 - 9 K 688/13

    Mitbestimmungsverfahren: Anforderungen an die Begründung einer

  • VGH Hessen, 04.11.1993 - TK 577/93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Dienstpostenübertragung; prozessuale

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1992 - 15 S 1613/91

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats zu Eingruppierung - Begründung

  • OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8355/91

    Zustimmung eines Personalrates zur Änderung von Dienstplänen im Zusammenhang mit

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 12/87

    Rechtsschutzbedürfnis nach Ablauf von Arbeitsverträgen; Mitbestimmung des

  • BVerwG, 07.07.1989 - 6 PB 10.88
  • VGH Hessen, 10.08.1988 - BPV TK 1935/88

    Personalvertretungsrecht; Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei Einstellung -

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.1991 - 11 L 6/91

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung; Zustimmung zu einer beabsichtigten

  • BVerwG, 22.01.1990 - 6 PB 20.89

    Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde - Beurteilung von Beschäftigten und

  • VGH Hessen, 15.11.1989 - HPV TL 3627/87

    Personalrat - Begründung der Zustimmungsverweigerung

  • VGH Bayern, 19.02.1992 - 18 PC 92.236

    Versagung der Zustimmung des Personalrats zur Einstellung einer Bewerberin;

  • ArbG Magdeburg, 12.11.1997 - 2 Ca 4843/97

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Darlegungslast des

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1989 - 18 L 18/87

    Mitbestimmung des Personalrates bei der befristeten Einstellung von Angestellten;

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